* außerordentlichen Mitgliederversammlung *
Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung
Aus den bekannten Gründen (siehe Seite 84-85) hat der Vorstand entsprechend
§ 07 der Satzung des AfM in seiner Sitzung am 15. April 2011 in Burgstädt die
Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen. Gemäß
Beschluss der Mitgliederversammlung auf der Jahreshauptversammlung des AfM am
16. April 2011 wird diese in Zusammenhang mit der Herbsttagung für Samstag, den 15.
Oktober um 9.00 Uhr im Tagungslokal der Herbsttagung in Rostock einberufen.
Tagesordnung:
- TOP 1. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
- TOP 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
- TOP 3. Bericht der Kassenprüfer
- TOP 4. Entlastung des Vorstandes
- TOP 5. Änderung des Mitgliedsbeitrages für Mitglieder außerhalb Deutschlands
Der Vorstand des AfM